1. Anmietung

Die Anmietung kommt zustande durch schriftliche Bestätigung seitens des KJG-Bildungshaus e.V.
Eine Anmietung für ein Wochenende kann nur ab Freitag, 14.00 Uhr, bis Sonntag, 14.00 Uhr, erfolgen, eine Anmietung ab samstags ist nicht möglich.

2. Rücktritt

Bei Rücktritt vom Vertrag gelten folgende Bedingungen:

  • bis 8 Wochen kostenfrei
  • bis 4 Wochen 50% der vertraglich vereinbarten Kosten
  • bis 2 Wochen 80% der vertraglich vereinbarten Kosten
  • in den letzten 2 Wochen muss der volle Mietpreis gezahlt werden
  • Diese Kosten werden sofort mit Bekanntgabe der Absage durch den Mieter fällig.

Der Rücktritt ist schriftlich dem KJG Bildungshaus e.V. anzuzeigen.
Auch der Vermieter kann von dem Vertrag zurücktreten, er hat dies spätestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme dem Mieter anzuzeigen. Aus einer Kündigung seitens des Vermieters entstehen für den Mieter keine Rechte.

3. Anreise

Die Anreise kann montags bis donnerstags ab 12.00 Uhr erfolgen. Abreisende Gruppen sollten wochentags die Häuser bis spätestens 10.00 Uhr verlassen haben.
Eine Woche vor Beginn des Aufenthaltes ist der Verwalterin des Hauses telefonisch oder schriftlich mitzuteilen:

  • Zeitpunkt der Anreise und der voraussichtlichen Abreise,
  • genaue Teilnehmerzahl,
  • die Anzahl der zur Verfügung zu stellenden Bettwäsche,
  • die Häufigkeit des Gruppenwechsels,

soweit bekannt, wie viele einnässende Kinder mitreisen.
Die Mieter haben für ausreichendes Putz- und Reinigungsmittel sowie WC-Papier selbst zu sorgen.
Gem. §6 BeherbStatG sind wir gegenüber dem Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik auskunftspflichtig über Ankünfte, Übernachtungen und Wohnsitz (Land) unserer Gäste. Es werden nur die Angaben über Ankünfte, Übernachtungen und Herkunftsland an das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik mitgeteilt, Anschrift der Gruppe und Belegungszeit werden nicht mitgeteilt.
Die Daten der Anmeldung werden bei uns computermäßig erfasst.

4. Nutzung / Aufenthalt

  • Die Nutzung des Erlebnisgartens ist nicht gestattet.
  • Nutzung der Spielplätze auf eigene Gefahr.
  • Die Kinder sind im Wald zu beaufsichtigen.
  • Getränke und Speisen dürfen nicht in die Schlafräume mitgenommen werden.
  • Es dürfen keine Nägel, Haken oder sonstigen Materialien weder in Wände noch in Decken geschlagen werden. Plakate dürfen nur an die dafür vorgesehenen Leisten angebracht werden.
  • Elektrogeräte sind so aufzubewahren, dass sie von Kindern und Jugendlichen nicht in Betrieb genommen werden können.
  • Offenes Feuer – z.B. Kerzen – in den Schlaf- und Aufenthaltsräumen ist strengstens untersagt.
  • In den Häusern und auf dem gesamten Gelände besteht generelles Rauchverbot.
  • Das Haus ist komplett eingerichtet, wir erwarten eine besonders pflegliche Behandlung; mit sämtlich zur Verfügung gestellten Einrichtungsgegenständen.
  • Die Betten dürfen nur mit Bettwäsche benutzt werden (kein Schlafsack).
  • Im Bedarfsfall wird Bettwäsche zum Preis von 3,50 Euro pro Bett zur Verfügung gestellt.
  • Betten und andere Möbelstücke dürfen weder innerhalb noch außerhalb der Räume umgesetzt, noch in ein anderes Haus verbracht, noch innen oder außen beschriftet oder beschädigt (z. B. eingeritzt) werden.
  • Bei Anbruch der Dämmerung ist die Außenbeleuchtung einzuschalten.

5. Reinigung

  • Das Haus ist regelmäßig zu säubern, die Wege, Spielplätze und das gesamte Gelände sind von Abfällen, Papier etc. frei und in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.
  • Am Ende des Aufenthaltes ist das Haus sauber zu verlassen, d.h. unter anderem feucht zu wischen, zusätzlich wird eine Endreinigungsgebühr in Höhe von 40,00 Euro pro Haus in Rechnung gestellt.
  • Die Schlaf- und Aufenthaltsräume sind regelmäßig, die sanitären Anlagen und die Küchen täglich feucht zu säubern. Müll und Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter abzulegen.
  • Die Mieter haben für ausreichendes Putz- und Reinigungsmittel sowie WC-Papier selbst zu sorgen.

6. Benutzung der Küchen

Die Mieter haben für ausreichendes Betreuungs-, Reinigungs- und Küchenpersonal sowie für die notwendigen Spül- und Reinigungsmaterialien zu sorgen. Bei der Abreise dürfen weder in der Küche noch in sonstigen Räumen, Kellern etc. Lebensmittel oder sonstige Gegenstände zurückgelassen werden.
Bei längerem Aufenthalt sind an das Küchenpersonal gemäß Bestimmung der Lebensmittelüberwachung folgende Anforderungen zu stellen:

  • gültiges Gesundheitszeugnis, einschließlich Durchleuchtungsbefund der Atmungsorgane (bei Beginn der Maßnahme nachzuweisen);
  • es besteht die Verpflichtung zum Tragen der vorgeschriebenen Berufskleidung (weiße Kittelschürze und Haarhaube);
  • es besteht in den Häusern, Küchen und auf dem gesamten Gelände ein generelles Rauchverbot;
  • Personen ohne entsprechenden Aufgabenbereich oder Auftrag ist das Betreten der Küchenräume nicht gestattet.

7. Verbandskasten / Arzt

Im Hause befindet sich ein Verbandskasten, der stets verschlossen zu halten ist. Jede Entnahme aus dem Verbandskasten ist in dem Verbandbuch einzutragen. Der Verwaltung sind eventuell notwendige Ersatzbeschaffungen mitzuteilen. Für evtl. ärztliche Hilfe steht das Krankenhaus in Simmerath zur Verfügung.

8. Schäden / zusätzliche Kosten

Der Leiter der Maßnahme oder sein Vertreter machen zusammen mit der Verwalterin oder ihrer Vertretung vor und nach Abschluss der Maßnahme einen Rundgang durch das Haus, wobei die Sauberkeit, die Vollständigkeit des Inventars und die sachgemäße Behandlung der Räume etc. überprüft werden. Dies wird in einem Protokoll bestätigt. Werden Mängel festgestellt, so sind diese ebenfalls im Protokoll festzuhalten und von dem Leiter der Maßnahme abzuzeichnen. Es wird dringend empfohlen, auf diesen beiden Rundgängen zu bestehen, da anderenfalls alle später festgestellten Schäden zu Lasten der abreisenden Gruppe gehen. Für Schäden am Haus und im Gelände haftet der Verursacher. Die zur Reparatur und / oder Wiederbeschaffung erforderlichen Beträge werden per Rechnung vom Vermieter erhoben.
Nach der gemeinsamen Begehung übergibt der Leiter der Maßnahme oder sein Vertreter der Verwalterin oder ihrer Vertretung die Schlüssel des Hauses.

9. Sonstiges

  • Das Mitbringen von Haustieren ist untersagt.
  • Auf dem gesamten Gelände ist offenes Feuer untersagt, außer in der dafür vorgesehenen Feuerstelle beim Fußballplatz. Das Campieren mit Zelten und Wohnwagen/Wohnmobilen ist auf dem gesamten Gelände nicht gestattet. Eine Untervermietung ist nicht gestattet.

PDF Download: Hausordnung KjG Bildungshaus